NATURSCHUTZ wird bei uns gross geschrieben!
Die vier Ziele eines Naturparksparks sind Schutz der gesamten Natur, Regionalentwicklung, Erholung und Umweltbildung. Dabei steht der Schutz der gesamten Natur an erster Stelle.
Naturschutz ist die im Interesse der Allgemeinheit wirkende Obsorge zur dauernden Erhaltung der Natur als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen, zum Schutze besonderer Teile der Natur vor nachteiliger Veränderung, Zerstörung oder Ausrottung sowie zur Anpassung der lebensnotwendigen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung an die vorhandenen, unvermehrbaren, natürlichen Hilfsquellen (Definition Naturschutz aller österreichischen Bundesländer).
Was ist Natura 2000?
Die Natura 2000 Gebiete basieren auf den rechtlichen Grundlagen der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna und Flora Habitats Richtlinie, auch FFH genannt. Das Hauptziel der FFH Richtlinie ist der Aufbau des europaweiten Schutzgebietsnetzes der „Natura 2000“. Mit diesen Gebieten sollen die natürlichen Lebensräume erhalten bleiben.
Die Gebietsauswahl erfolgte aufgrund der Rechtslage in Österreich durch die neun Bundesländer. Bei der Auswahl der Gebiete war darauf zu achten, dass die Lebensraumtypen nach Anhang I und die Arten nach Anhang II der FFH- Richtlinie und Arten der Vogelschutzrichtlinie abgedeckt sind.
In der Steiermark sind zurzeit 41 Regionen als Natura 2000 Gebiete ausgewiesen. In Österreich sind 214 Gebiete nominiert, welche eine Fläche von insgesamt 16,6% der Bundesfläche einnehmen. Dabei muss zwischen Gebieten der Vogelrichtlinie und der FFH Richtlinie unterschieden werden.







